AlleWegeführen zu uns!

Wenn du dich für die S.O.S Fahrschule in Ingolstadt und Umgebung entschieden hast, komm einfach in eine unserer Filialen in deiner Nähe und melde dich zum Führerschein an! Die Öffnungszeiten bzw. Anmeldezeiten unserer 4 Filialen findest du hier: 

Falls du zur Anmeldung oder zum Thema Führerschein allgemein noch Fragen hast, werden wir diese gerne ausführlich beantworten.

Bitte bring zur Anmeldung in einer unserer Filialen deinen Personalausweis oder Reisepass mit.

Für den Führerscheinantrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt benötigen wir:

  • Biometrisches Passfoto
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (Wichtig: Ausbildung mind. 9 Stunden)
  • Sehtest (max. 2 Jahre gültig)

Falls du bereits einen Führerschein im Ausland erworben hast, beraten wir dich gerne individuell, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um deinen Führerschein in Deutschland anerkennen zu lassen. Bei Fragen diesbezüglich, kannst du dich jederzeit an unser Team wenden!

Führerscheinklassen

Motorrad

Klasse AM, A1, A2, A

Leichtkraftfahrzeug (AM)

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

16 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den individuellen Lernfortschritten des Fahrschülers.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse AM weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Fahrzeit der praktischen Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

16 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse A1 weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Fahrzeit der praktischen Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten.

Motorrad begrenzt (A2)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  1. a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  2. b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

18 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Die Theoriestunden entfallen, wenn der Fahrschüler mindestens seit zwei Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse A1 ist.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse A2 weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Theorieprüfung entfällt, wenn bereits die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.

Praktische Prüfung:

Bei Aufstieg von der Führerscheinklasse A1 auf A2, dauert die Prüfung mindestens 40 Minuten. Bei Direkteinstieg dauert die praktische Prüfung mindestens 60 Minuten.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Die Theoriestunden entfallen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse A2 vorliegt.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse A weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Theorieprüfung entfällt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A2 vor mindestens 2 Jahren erworben wurde.

Praktische Prüfung:

Bei Aufstieg von der Führerscheinklasse A2 auf A, dauert die Prüfung mindestens 40 Minuten. Bei Direkteinstieg dauert die praktische Prüfung mindestens 60 Minuten.

LKW

Klasse C1, C1E, C, CE

Mittlerer LKW (C1)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

Den Führerschein der Klasse C1 kann man mit 18 Jahren machen. Allerdings ist das Mindestalter für Führer im gewerblichen Güterverkehr 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 6 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse D/D1:

  • 6 mal 90 min Grundunterricht
  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

 

Mittlerer Lastzug (C1E)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklassen B sowie C1 ist Voraussetzung.

Mindestalter:

Den Führerschein der Klasse C1E kann man mit 18 Jahren machen. Allerdings ist das Mindestalter für Führer im gewerblichen Güterverkehr 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Theoretische Ausbildung:

Entfällt, aufgrund der vorangegangenen Ausbildung zur Führerscheinklasse C1.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Entfällt, aufgrund der vorangegangenen Ausbildung zur Führerscheinklasse C1.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

Schwerer LKW (C)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 21 Jahre,

b) 18 Jahre nach

aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,

bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Im Falle des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung nach Buchstabe b Doppelbuchstabe bb vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgreich abgeschlossen hat.)

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 10 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz der Führerscheinklassen C1/D1:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse D:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 37 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

Schwerer Lastzug (CE)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklassen B und C ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 21 Jahre,

b) 18 Jahre nach

aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,

bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Im Falle des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung nach Buchstabe b Doppelbuchstabe bb vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgreich abgeschlossen hat.)

Theoretische Ausbildung:
  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

PKW

Klasse B, B96, BE, B196

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb darüber hinaus nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.)

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse B weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Fahrzeit der praktischen Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten.

Achtung: Wenn du die praktische Fahrprüfung in einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe machst, darfst du keine Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe führen. Wenn du allerdings die praktische Fahrprüfung in einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe machst, darfst du auch Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren.

Fahren eines Zugfahrzeugs der Klasse B in Kombination mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg oder einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb darüber hinaus nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.)

Theoretische Ausbildung:
  • 150 min. (2 ½ Stunden) Unterricht
Praktische Ausbildung:
  • 210 min. (3 ½ Stunden) praktische Übungen
  • 60 min. (1 Stunde) Fahrstunde im realen Verkehr
Prüfungen:

Theorieprüfung:

Keine

Praktische Prüfung:

Keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb darüber hinaus nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.)

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Keine

Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten.

Verbinden und Trennen von Fahrzeugen mit Kugelkopfkupplung

Anhänger ankuppeln

Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig

1.

Zugfahrzeug heranfahren

2.

Feststellbremse am Anhänger lösen

3.

Anhänger ankuppeln

4.

— Abreißseil einhängen

 

— Sicherung der Kupplung prüfen

 

— Stützrad einfahren und sichern

 

— Unterlegkeile verstauen

 

— Elektroanschluss herstellen

5.

Funktion der elektrischen Einrichtungen des Anhängers prüfen

6.

Funktion der Druckluftbremsanlage des Anhängers (Sichtkontrolle) prüfen

Anhänger abkuppeln

Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig

1.

Zugfahrzeug sichern

2.

Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile)

3.

Stützrad ausfahren

4.

— Kupplung öffnen

 

— Elektroanschluss trennen

 

— Abreißseil aushängen

5.

Deichsel hochkurbeln

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B für mindestens 5 Jahre ist Voraussetzung.

Mindestalter:

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten.

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 Fahrstunden von jeweils 90 Minuten.

Termine:

Hier findest du die nächsten Termine.

Arbeitsmaschinen

Klasse L, T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

Das Mindestalter für die Fahrausbildung zur Klasse L beträgt 16 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Keine

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse L weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Keine

Motorrad

Klasse AM, A1, A2, A

Leichtkraftfahrzeug (AM)

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

16 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den individuellen Lernfortschritten des Fahrschülers.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse AM weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Fahrzeit der praktischen Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

16 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse A1 weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Fahrzeit der praktischen Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten.

Motorrad begrenzt (A2)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  1. a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  2. b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

18 Jahre

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Die Theoriestunden entfallen, wenn der Fahrschüler mindestens seit zwei Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse A1 ist.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse A2 weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Theorieprüfung entfällt, wenn bereits die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.

Praktische Prüfung:

Bei Aufstieg von der Führerscheinklasse A1 auf A2, dauert die Prüfung mindestens 40 Minuten. Bei Direkteinstieg dauert die praktische Prüfung mindestens 60 Minuten.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Die Theoriestunden entfallen, wenn bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse A2 vorliegt.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse A weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Theorieprüfung entfällt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A2 vor mindestens 2 Jahren erworben wurde.

Praktische Prüfung:

Bei Aufstieg von der Führerscheinklasse A2 auf A, dauert die Prüfung mindestens 40 Minuten. Bei Direkteinstieg dauert die praktische Prüfung mindestens 60 Minuten.

PKW

Klasse B, B96, BE, B196

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb darüber hinaus nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.)

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse B weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Fahrzeit der praktischen Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten.

Achtung: Wenn du die praktische Fahrprüfung in einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe machst, darfst du keine Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe führen. Wenn du allerdings die praktische Fahrprüfung in einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe machst, darfst du auch Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren.

Fahren eines Zugfahrzeugs der Klasse B in Kombination mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg oder einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb darüber hinaus nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.)

Theoretische Ausbildung:
  • 150 min. (2 ½ Stunden) Unterricht
Praktische Ausbildung:
  • 210 min. (3 ½ Stunden) praktische Übungen
  • 60 min. (1 Stunde) Fahrstunde im realen Verkehr
Prüfungen:

Theorieprüfung:

Keine

Praktische Prüfung:

Keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 18 Jahre,

b) 17 Jahre

aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb darüber hinaus nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.)

Theoretische Ausbildung:

Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Keine

Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten.

Verbinden und Trennen von Fahrzeugen mit Kugelkopfkupplung

Anhänger ankuppeln

Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig

1.

Zugfahrzeug heranfahren

2.

Feststellbremse am Anhänger lösen

3.

Anhänger ankuppeln

4.

— Abreißseil einhängen

 

— Sicherung der Kupplung prüfen

 

— Stützrad einfahren und sichern

 

— Unterlegkeile verstauen

 

— Elektroanschluss herstellen

5.

Funktion der elektrischen Einrichtungen des Anhängers prüfen

6.

Funktion der Druckluftbremsanlage des Anhängers (Sichtkontrolle) prüfen

Anhänger abkuppeln

Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig

1.

Zugfahrzeug sichern

2.

Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile)

3.

Stützrad ausfahren

4.

— Kupplung öffnen

 

— Elektroanschluss trennen

 

— Abreißseil aushängen

5.

Deichsel hochkurbeln

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B für mindestens 5 Jahre ist Voraussetzung.

Mindestalter:

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten.

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 Fahrstunden von jeweils 90 Minuten.

Termine:

Hier findest du die nächsten Termine.

LKW

Klasse C1, C1E, C, CE

Mittlerer LKW (C1)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

Den Führerschein der Klasse C1 kann man mit 18 Jahren machen. Allerdings ist das Mindestalter für Führer im gewerblichen Güterverkehr 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 6 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse D/D1:

  • 6 mal 90 min Grundunterricht
  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

 

Mittlerer Lastzug (C1E)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklassen B sowie C1 ist Voraussetzung.

Mindestalter:

Den Führerschein der Klasse C1E kann man mit 18 Jahren machen. Allerdings ist das Mindestalter für Führer im gewerblichen Güterverkehr 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Theoretische Ausbildung:

Entfällt, aufgrund der vorangegangenen Ausbildung zur Führerscheinklasse C1.

Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Entfällt, aufgrund der vorangegangenen Ausbildung zur Führerscheinklasse C1.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

Schwerer LKW (C)

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 21 Jahre,

b) 18 Jahre nach

aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,

bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Im Falle des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung nach Buchstabe b Doppelbuchstabe bb vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgreich abgeschlossen hat.)

Theoretische Ausbildung:

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 10 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz der Führerscheinklassen C1/D1:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse D:

  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 37 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

Schwerer Lastzug (CE)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzungen:

Der Besitz der Führerscheinklassen B und C ist Voraussetzung.

Mindestalter:

a) 21 Jahre,

b) 18 Jahre nach

aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,

bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

(Auflagen: Im Falle des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung nach Buchstabe b Doppelbuchstabe bb vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgreich abgeschlossen hat.)

Theoretische Ausbildung:
  • 6 mal 90 min. Grundunterricht
  • 4 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Grundausbildung umfasst je nach persönlichen Fähigkeiten mehr oder weniger Fahrstunden. Zusätzlich dazu gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Hier findest du eine Übersicht der notwendigen besonderen Ausbildungsfahrten.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 75 Minuten.

Arbeitsmaschinen

Klasse L

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

Das Mindestalter für die Fahrausbildung zur Klasse L beträgt 16 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 2 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Keine

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse L weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Keine

Zugmaschinen (nationale Klasse) 

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen 

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Voraussetzungen:

Es wird kein Besitz einer Führerscheinklasse vorausgesetzt.

Mindestalter:

Das Mindestalter für die Fahrausbildung zur Klasse T beträgt 16 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht:

  • Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:

  • 6 mal 90 min. Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den individuellen Lernfortschritten des Fahrschülers.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 30 Fragen beantwortet.

  • Ab 11 Fehlerpunkten oder zwei falschen Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wichtig: Falls man bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, müssen bei der Theorieprüfung der Klasse T weniger Fragen beantwortet werden.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Die Prüfung dauert insgesamt mindestens 60 Minuten, inklusive Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen.

Zusatz Ausbildung

Mofa

Voraussetzungen:

Die Mofa Prüfbescheinigung kann bereits ab 15 Jahren erworben werden.

Theoretische Ausbildung:
  • 6 mal 90 min.
Praktische Ausbildung:
  • 1 mal 90 min. Fahrstunde
Prüfungen:

Theorieprüfung:

Es werden am Computer/Tablet 20 Fragen beantwortet.

  • Ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Es muss keine Prüfung absolviert werden.